Auswirkungen aufs Handwerk: Vereinbarungen von Bund und Ländern am 2.12.2020

Am 2.12.2020 fand das reguläre Herbsttreffen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Ungeachtet weiterer
Themen nicht zuletzt im Umfeld der Bildungs- und Digitalisierungspolitik nahm die Corona-Pandemie auch in diesen Beratungen einen wichtigen Stellenwert ein. Ein Beschlusspapier
wurde nicht verabschiedet.
Auf der Grundlage der Aussagen in der anschließenden Pressekonferenz informiert der ZDH:

  • Vereinbart wurde, dass der aktuelle Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 fortgesetzt wird. (Ausnahme ggf Mecklenburg-Vorpommern)
  • Ausgeklammert sind nach gegenwärtigem Stand die Weihnachtsfeiertage mit den zuvor angekündigten Lockerungen.
  • Die November- und nun auch Dezemberhilfe wird nicht über Ende Dezember 2020 hinaus fortgesetzt. Ab 1. Januar 2021 gelten die Bedingungen der Überbrückungshilfe III, die im Vergleich zu den vorausgegangenen Überbrückungshilfen I und II in den Konditionen verbessert wird, und die auch rückwirkend von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die trotz Betroffenheit vom aktuellen Teil-Lockdown nicht auf die November- und Dezemberhilfe zurückgreifen können. Während sich die November/Dezemberhilfen auf die ausgefallenen Umsätze beziehen, setzt die Überbrückungshilfe bei den Fixkosten an.
  • Für den 4. Januar 2021 ist ein neuerliches spezifisches Corona-Treffen von Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen und Bundesregierung angesetzt, bei dem angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen werden soll.
  • Sehr bald wird es seitens der Ständigen Impfkommission eine Empfehlung dafür geben, welche Personenkreise nach Verfügbarkeit eines Impfstoffs (absehbar erstmals ab Ende Dezember) einen prioritären Impfanspruch haben. Dies soll dann zeitnah durch eine einschlägige Rechtsverordnung konkretisiert werden. Vornehmlich wird es hierbei um besonders vulnerable Personenkreise gehen sowie um Personen, die mit diesen in Kontakt stehen. Damit sind insbesondere die Bereiche Gesundheit und (Alten-)Pflege adressiert, wobei aus Sicht des Handwerks darunter nicht nur die Gesundheitshandwerke wie auch die Bestatter zu fassen sind, sondern auch die handwerklichen Dienstleistungen, die für die Aufrechterhaltung der betreffenden Infrastrukturen unabdingbar sind – von den Textil- und Gebäudereinigern bis hin zu den einschlägigen Notdiensten der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke sowie im Hinblick auf die Impfinfrastruktur die Kälteanlagenbauer. Die Länder bereiten gerade mittels Impfzentren die notwendige Infrastruktur vor, die im weiteren Verlauf um Praxisimpfungen durch Ärzte ausgebaut werden soll.