Zum 1. August 2021 tritt die neugeordnete Ausbildungsverordnung zum/r Maler/in und Lackierer/in in Kraft. Eine neue Fachpraktiker-Regelung dazu ist bereits veröffentlicht.

Die bisherige 2-jährige Ausbildung Bauten- und Objektbeschichter/in gibt es nun so nicht mehr.
Der neue Ausbildungsberuf hat nun fünf, statt bislang drei Fachrichtungen. In die Ausbildungsordnung wurden die gestreckte
Gesellenprüfung aufgenommen.
Was ist neu?
- Gestreckte Gesellenprüfung (bislang: konventionelle Prüfung)
- Keine 2-jährige Ausbildung mehr (bislang: Bauten- und Objektbeschichter)
- 5 Fachrichtungen (bisher 3):
- Gestaltung und Instandhaltung,
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik,
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung