Keine Bauschuttdeponie im Laubenheimer Steinbruch

Eigentlich sollte in Mainz-Laubenheim eine Deponie für Bauschutt aus Mainz entstehen. Das Vorhaben für die Deponieklassen (DK) I und II im Laubenheimer Steinbruch wird jedoch, nach Informationen der Landeshauptstadt Mainz nicht umgesetzt. Neben Widerstand aus der Bevölkerung gibt es nun mehrere Gründe, warum das Projekt scheitert.

Wie die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger in einer Pressemitteilung am 13. April informierte, werde sie dem Stadtrat zeitnah vorschlagen, das 2015 beschlossene Projekt zu beenden. Der Steinbruch wird nun weiterhin mit unbelastetem Bodenaushub verfüllt.

Warum war man in das Projekt gestartet?
Seit dem Jahr 2010 verfügte die Landeshauptstadt Mainz über keine eigene Deponie, auf der man nicht brennbare, nicht verwertbare Bauabfälle ablagern kann. Daher reagierte der Entsorgungsbetrieb als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und suchte entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung nach einer Lösung für mineralische Abfälle aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen.
Ziel war es dabei, für Mainzer Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung selbst als auch Gewerbeunternehmen, die bauen wollten, zu fairen, angemessenen Preisen, auf kurzen und wenig umweltbelastenden Transportwegen eine lokale Lösung anzubieten.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden lehnte 2015 die Annahme der mineralischen Abfälle aus Mainz auf Anfrage des Entsorgungsbetriebes ab. Andere Entsorgungsmöglichkeiten, zu denen Gespräche in der Vergangenheit stattfanden, hatten den Nachteil von langen Transportwegen oder erhöhten Entsorgungspreisen. Seinerzeit war auch die Zukunft der Deponie in Framersheim ungewiss.

In Wiesbaden wurden in der Zwischenzeit drei Planfeststellungsverfahren zur Schaffung zusätzlicher Entsorgungskapazitäten durchgeführt. Der Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) erklärte aktuell, dass die Erweiterung der Dyckerhoff-Deponie genehmigt wurde. Dadurch stehen regional neue Entsorgungskapazitäten zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist die Landeshauptstadt Mainz erneut auf den ELW zugegangen und hat Verhandlungen über eine interkommunale Zusammenarbeit aufgenommen.

Hinzu kommt: Die Mainzer Deponie wurde immer als Entsorgungsmöglichkeit für die Mombacher Hochstraße vorgesehen. In der Diskussion um den Bau der Deponie im Laubenheimer Steinbruch schloss der Stadtrat trotz Zulässigkeit nach der Deponieverordnung Asbest und Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage aus. Neueste Untersuchungen der Mombacher Hochstraße weisen eine Belastung des Bauwerks mit Asbest nach. Es ist davon auszugehen, dass das Bauwerk baugleich mit der Hochstraße in Ludwigshafen ist. Dies bedeutet, dass das Asbest so in der Hochstraße verbaut ist, dass eine Abtrennung der Asbestbestandteile nicht möglich ist. Damit ist eine Ablagerung im Laubenheimer Steinbruch durch den Stadtratsbeschluss ausgeschlossen.

Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zur Hechtsheimer Höhe (He 130) kam zudem durch hydrologische Gutachten die Frage nach der Stabilität des Hangs auf. Hierzu werden aktuell weitere Untersuchungen durchgeführt, für eine zusätzliche Stabilisierung kann je nach Ergebnis auf verschiedene technische Lösungen zurückgegriffen werden.
Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde SGD Süd stellt dies kein K.o.- Kriterium für die Planungen zum Bau der Deponie dar, allerdings sind die weiteren notwendigen Untersuchungen sehr zeitintensiv. Wie sich dies auf die Investitionskosten auswirken würde, ist wiederum derzeit nicht absehbar.

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz und die Verwaltung hatten seinerzeit eine zeitnahe Verfüllung zugesagt und dies im damaligen Stadtratsbeschluss mit aufgenommen. Aufgrund der geänderten Entsorgungsmöglichkeiten in Wiesbaden, der asbestbelasteten Hochbrücke sowie der zeitlichen Komponente durch zusätzlich erforderliche Gutachten und den damit verbundenen Verzug für die Rekultivierung des Steinbruchs hat sich das Umweltdezernat daher entschieden, das Projekt Deponie im Laubenheimer Steinbruch zu beenden.

Quelle:  Pressemitteilung der Stadtverwaltung Mainz vom 13.04.2022