Handwerkskammer setzt sich bei Kommunen für kulanten Umgang bei Materialpreissteigerungen ein

In einem Schreiben an die Landräte, Oberbürgermeister und VG-Bürgermeister in Rheinhessen werben Handwerkskammer Präsident Hans-Jörg Friese und Hauptgeschäftsführerin Anja Obermann für einen kulanten und fairen Umgang mit Handwerksbetrieben, die durch die derzeitigen Materialengpässe und Preissteigerungen Probleme bei der Auftragserfüllung bekommen haben.

Den Kommunen werden konkret drei Lösungsvorschläge vorgeschlagen, die diese bei eigenen Bauvorhaben einsetzen können:

  • In neuen Vergabeverfahren Preisgleitklauseln grundsätzlich für alle Materialien prüfen, bei denen aktuell hohe Preissteigerungen zu konstatieren sind. Auf Vertragsstrafen verzichten.
  • In laufenden Vergabeverfahren Preisgleitklauseln wie auch Fristverlängerungen nachträglich in das Vertragswerk einbeziehen
  • Nach Zuschlagserteilung und damit in laufenden Verträgen sind letztere grundsätzlich wie vereinbart zu erfüllen. Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Fällen in Betracht. Eventuell kann eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegen. Sofern Baustoffe auch bei höheren Einkaufspreisen nicht beschaffbar sind, kann höhere Gewalt oder ein anderes, vom Auftragnehmer nicht abwendbares Ereignis vorliegen. In diesem Fall verlängern sich die Vertragsfristen.

Durch die derzeitige Situation sei in hohem Maße auch das Gelingen der Energiewende gefährdet. Energetische Sanierungsarbeiten sind ein wichtiger Baustein bei der klimafreundlichen Erneuerung des Gebäudebestandes in Deutschland. Die Erreichung der Klimaziele sei derzeit akut gefährdet, so Friese und Obermann.