START in RLP Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz startet in eine neue Runde des Gründungsstipendiums Rheinland-Pfalz - START in RLP. Anträge können im Zeitraum vom 15. Januar 2026 bis 15. März 2026 eingereicht werden.

START in RLP - das Gründungstipendium Rheinland-Pfalz

Inhalt und Ziele

Das Programm START in RLP soll Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder im Bereich neuer Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktionsverfahren zu konkretisieren und erfolgreich weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen insbesondere die Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie die ersten Schritte zur Markterschließung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiat*innen. Höhe: 1.000 Euro brutto pro Monat bis zu 12 Monaten. Begleitend wird ein kostenloses Coaching zu gründungsrelevanten Themen angeboten.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung höchstens 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt, oder spätestens drei Monate nach Bewilligung das Unternehmen gründen, ihren Wohnsitz und Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz haben und mindestens 18 Jahre alt sind und nicht bereits anderweitig unternehmerisch tätig sind.

Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen. Weitere Details zur Förderfähigkeit sind in der Verwaltungsvorschrift sowie in den FAQ auf der Programm-Webseite zu finden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründungsvorhaben mit besonderem Fokus auf:

  • Innovationsgehalt
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • wirtschaftlichen Impact

Darüber hinaus können auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gefördert werden. Auch Gründungen, die die Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben können förderfähig sein:

  • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder, verglichen mit dem Stand der Technik, wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Ich interessiere mich für das Stipendium, was muss ich tun?

Erste Anlaufstelle ist ein akkreditiertes Netzwerk deiner Wahl. Die Liste der akkreditierten Netzwerkpartner findest du auf der Webseite des Programms. Dein Gründungsberater prüft im Rahmen eines Erstgesprächs deine Gründungsidee sowie den Businessplan, führt eine erste Vorprüfung zur Förderfähigkeit durch und übergibt dir bei positiver Einschätzung deines Vorhabens den Antragslink sowie weitere für den Antrag erforderliche Unterlagen.


Zu beachten sind insbesondere auch die Informationen zur Förderfähigkeit in der Verwaltungsvorschrift und den FAQ auf der Webseite. Du findest beides hier: https://gruenden.rlp.de/start-in-rlp

Downloads:

Flyer START in RLP 2026  


Ansprechpartner*innen:


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