Energie: Härtefallhilfen für rheinland-pfälzische Unternehmen

Rheinland-Pfalz bringt die Härtefallhilfe Energie auf den Weg. Gefördert werden Betriebe, deren Energiekosten 2022 mindestens um das Dreifache gestiegen sind. Ob sie Gas, Öl oder Pellets nutzen spielt für die Förderung keine Rolle.

Rheinland-Pfalz hat grünes Licht für die Härtefallhilfe Energie gegeben. Damit unterstützt das Land kleine und mittleren Unternehmen (KMU), die von den steigenden Energiekosten besonders betroffen waren und sind. Die Hilfen sind für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern gedacht. Auf Härtefallhilfen für KMU hatten sich der Bund und die Länder im Dezember verständigt. Die Einzelheiten wurden von den Ländern selbst festgelegt. Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat nun einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zugestimmt.

Energiekosten müssen mindestens um das Dreifache gestiegen sein

Die Härtefallhilfe können Unternehmen in Rheinland-Pfalz beantragen, deren Energiekosten 2022 um mindestens das Dreifache gestiegen sind. Außerdem gibt eine Mindestschadensgrenze von 5.000 Euro. Das heißt, der operative Verlust betrug mindestens 5.000 Euro. “Das stellt sicher, dass die knappen Mittel für die Härtefallhilfen KMU bei den Unternehmen ankommen, die tatsächlich eine Hilfe benötigen”, erklärt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Rheinland-Pfalz fördert energieträgerübergreifend

Rheinland-Pfalz fördert zudem energieträgerübergreifend, also nicht nur Nutzer von Gas, sondern auch Heizöl und Pellets, meldet das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium. “Gerade im ländlichen Raum spielen Heizöl und Pellets als Energieträger für die Unternehmen eine besondere Rolle”, betonte Ministerin Schmitt.

Diese Förderung sei notwendig, so Schmitt, aber “langfristig müssen wir uns auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen konzentrieren. Wirtschaftlich tragbare Energiepreise gehören dazu. Uns muss klar sein: Starke, innovative und leistungsfähige Unternehmen sind die Basis für einen handlungsfähigen Staat”.

Die Anträge können voraussichtlich ab Mitte März digital bei der Landesförderbank ISB gestellt werden. Man sei hier allerdings – wie alle anderen Bundesländer – auf den Bund angewiesen, da es sich um Mittel aus dem Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft handelt, die einem strengen parlamentarischen Freigabesystem unterliegen, betont das Ministerium.

In Rheinland-Pfalz hat die Härtefallförderung Energie für den Mittelstand zunächst einen Schwerpunkt im Jahr 2022. Für ein mögliches Förderprogramm 2023 sollen zunächst die Erfahrungen mit der Energiepreisbremse des Bundes abgewartet werden, heißt es.

Quelle: mwvlw.rlp.de