Corona-Schlussabrechnungen

Im Rahmen einer Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen werden die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abgeglichen. Als Ergebnis dieses Abgleichs können sich Nachzahlungen an die Antragstellenden oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.

Detaillierte Informationen zu den fälligen Schlussabrechnungen erhalten Sie in den FAQ zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (programmübergreifend). Die Termine für die jeweilige Schlussabrechnung können Sie dem nachfolgenden Fristenüberblick zu den Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes entnehmen, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks zur Verfügung gestellt hat.