Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 19. Januar 2023 angekündigt, dass die Corona Arbeitsschutzverordnung, die aktuell bis zum 7. April 2023 befristet ist, bereits zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden soll. Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten.