Beitragsfestsetzung 2020

Die Beiträge der Handwerkskammer werden wie folgt festgesetzt:

a) Grundbeitrag

  • Einzelunternehmen mit einem Ertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb
    bis 12.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb  200 €
    bis 16.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb  215 €
    bis 20.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb  230 €
    bis 24.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb  245 €
    über 24.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb  320 €
  • Grundbeitrag bei Personengesellschaften  440 €
  • Grundbeitrag bei juristischen Personen  500 €

 auf Grundlage des für das Steuerjahr 2017 festgesetzten Ertrags/ Gewinns

b) Zusatzbeitrag

1,2 % des für das Steuerjahr 2017 festgesetzten Ertrages/Gewinnes. Bei der Berechnung des Zusatzbeitrages werden die Erträge/Gewinne um 24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gekürzt.