Die Beiträge der Handwerkskammer werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundbeitrag
- Einzelunternehmen mit einem Ertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb
bis 12.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb 200 €
bis 16.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb 215 €
bis 20.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb 230 €
bis 24.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb 245 €
über 24.500 € Ertrag/Gewinn je Betrieb 320 €
- Grundbeitrag bei Personengesellschaften 440 €
- Grundbeitrag bei juristischen Personen 500 €
auf Grundlage des für das Steuerjahr 2016 festgesetzten Ertrags/ Gewinns
b) Zusatzbeitrag
1,2 % des für das Steuerjahr 2016 festgesetzten Ertrages/Gewinnes. Bei der Berechnung des Zusatzbeitrages werden die Erträge/Gewinne um 24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gekürzt.