Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet

Die Aussetzung von der Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens endet am 30. April 2021. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt, ist künftig Insolvenz anzumelden.
Der Deutsche Bundestag hatte mehrfach – zuletzt bis zum 30. April 2021 – die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verlängert. Die Ausnahme galt für juristische Personen, die staatliche Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beantragt hatten und deren Antrag nicht offensichtlich unbegründet war.