Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sind für Jugendliche gedacht, bei denen das Erreichen des Ausbildungszieles in Frage steht. Hierbei kann es sich um schulische oder sprachliche Defizite oder Probleme im sozialen Umfeld handeln.

Der Auszubildende erhält Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung in Kleingruppen. Der Zeitaufwand beträgt je nach Bedarf 3-8 Stunden pro Woche anhand eines abgestimmten Förderplans.

Wer kann wann einen Antrag stellen?

  • Auszubildende, die in der Berufsschule Unterstützung benötigen (Theorie)
  • Lernbeeinträchtigte Auszubildende
  • Sozial benachteiligte Auszubildende
  • Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten

AbH ist ab dem ersten Ausbildungstag beantragungsfähig, auch bei einer Einstiegsqualifizierung.

Welche Vorteile hat eine abH?

  • Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
  • Vertiefung fachpraktischer und theoretischer Kenntnisse
  • Verringerung von Sprachdefiziten
  • Gezielte Gesellenprüfungsvorbereitung
  • Verbesserung des Sozialverhaltens

Wo kann eine abH beantragt werden?

AbH ist ein Programm der Arbeitsagenturen und der Jobcenter, die die Kosten tragen. Der Antrag wird direkt dort gestellt. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr.