Am 30. April 2021 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin erlassen und am 7. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, 2021 Nr. 20, S. 861ff). Die Änderungsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“, die in der Ausbildungspraxis kaum eine Rolle gespielt hat, sowie die Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung.
Des Weiteren wurden die neuen Standardberufsbildpositionen übernommen, über die die Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung gestärkt wird, was dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ein wichtiges Anliegen ist.
Die Änderungsverordnung finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesanzeiger Verlags
Änderung Verordnung Berufsausbildung Friseur/in
21. Mai 2021