Ab 1. August: Änderung des Nachweisgesetzes

Mit den Änderungen im Nachweisgesetz, das zum 1. August 2022 in Kraft tritt, werden bereits bestehende Pflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese betreffen unter anderem Inhalte, die im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert werden müssen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. In einem Merkblatt des Zentralverbands des deutschen Handwerks werden die Änderungen praxisnah erläutert.