Kürzerer Urlaub bei Kurzarbeit Null

Fallen wegen Kurzarbeit Null ganze Arbeitstage komplett aus, wird auch der Jahresurlaub anteilig kürzer. Das hat das Bundesarbeitsgericht erstmals entschieden und damit endlich Klarheit in dieser Frage geschaffen.

Die anteilige Kürzung des Jahresurlaubs ist rechtmäßig, wenn Mitarbeiter durch Kurzarbeit Null tageweise nicht arbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem lang erwarteten Grundsatzurteil entschieden. Bislang gab es für diese Situationen keine höchstrichterliche Entscheidung, eine gesetzliche Regelung fehlt ganz.

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