3G auch in überbetrieblicher Ausbildung und Weiterbildungskursen der Handwerkskammer

Ab dem 24.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Teilnehmer der ÜLU und der Weiterbildung müssen daher täglich vor dem Betreten der Berufsbildungszentren eine Bescheinigung über einen negativen PoC-Antigen-Test beim zuständigen Ausbilder/Dozenten vorlegen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Für alle Teilnehmer besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder medizinischen Maske.