Bürokratieabbau ZDH-Umfrage zur Kassenführung – Evaluierung von Bürokratiekosten

Verwendet Ihr Betrieb für Ihre Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion? Dann waren und sind auch Sie von der Umsetzung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (sog. Kassensicherungs­verordnung) betroffen.

Der Gesetzgeber hat sowohl die Evaluierung der mit der Umsetzung des Kassengesetzes als auch der Kassensicherungsverordnung einhergehenden Befolgungskosten vorgesehen. Diese findet jetzt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) statt. Das BZSt hat dem ZDH die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerks­betriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH jetzt betroffene Betriebe.

Mit Ihrer Teilnahme an der Befragung können Sie helfen, Bürokratie greifbar und bezifferbar zu machen. Ihre Erfahrungen können so eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, z. B. im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungs­systeme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um die folgenden Fragen unter folgendem Link zu beantworten. Sie helfen uns damit, Ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten und die Rahmenbedingungen für Ihre handwerkliche Tätigkeit zu verbessern.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.