Winterreifenpflicht: Bußgeld und eingeschränkter Versicherungsschutz drohen

Für Handwerksbetriebe gilt ebenso wie für jeden privaten Fahrzeugführer, dass die genutzten Fahrzeuge spätestens ab November winterfest sein sollten. Im Folgenden soll geklärt werden, ob dabei Winterreifen in jedem Fall notwendig sind.

Wann ist der Zeitpunkt für den Reifenwechsel?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, in einem bestimmten Zeitraum nur mit Winterreifen zu fahren, aber vorgeschrieben sind Winterreifen immer, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Da diese Wetterverhältnisse aber selten vorherzusehen sind, empfehlen Experten, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs zu sein (Faustregel: „Von O bis O“). Wer sich an diese Regel hält, muss nicht ständig auf den Wetterbericht achten und kann auch nicht vom ersten Schnee überrascht werden.

Welche Reifen sind zulässig?

Erlaubte Reifen sind dabei sowohl klassische Winterreifen als auch Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen, bei denen sich auf der Seitenfläche der Reifen die Kennung „M+S“ findet. Allerdings weisen Allwetterreifen keine optimale Fahrsicherheit auf. Der ADAC weist regelmäßig darauf hin, dass der Bremsweg beim Fahren mit Ganzjahresreifen deutlich länger und die Fahrstabilität geringer ist. Bei Reifen, die nach dem 31.12.2017 gekauft wurden, sollte man auf das Alpine-Symbol achten. Seit Januar 2018 müssen Reifen auch das neue dreigezackte Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte aufweisen. Diese Kennzeichnung sollte auf jeden Fall vorhanden sein. Nicht mehr ausreichend ist die M+S-Kennzeichnung. Allerdings haben ältere Reifen eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die richtige Bereifung ist der Fahrer des Fahrzeugs. Daher ist auch bei von Dritten überlassenen Fahrzeugen (z. B. Testwagen, Mietwagen oder Ersatzwagen) seitens des Nutzers sicherzustellen, dass bei entsprechenden Wetterbedingungen die o. g. Reifentypen aufgezogen sind.

Was sind die Folgen einer falschen Bereifung?

Stellt sich bei einer Polizei-Kontrolle oder im Rahmen einer Unfallaufnahme heraus, dass die Bereifung nicht den Witterungs-Verhältnissen entspricht, fällt für den Fahrer ein Bußgeld von 60 EUR an. Wer durch fehlende Winterreifen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, zahlt 80 bis 100 EUR. Wird mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall verursacht, sind 120 EUR fällig. Hinzu kommt in allen Fällen ein Punkt in Flensburg.

Zahlt die Versicherung bei Sommerreifen im Winter?

Sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung können bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn unzulässige Reifen Ursache oder zumindest Mitursache eines Unfall-Schadens sind.

Was muss ich noch beachten?

Danken Sie bei der Überprüfung ihrer Reifen auch daran, dass nicht nur die richtigen Reifen wichtig sind, sondern auch abgefahrene Reifen zu einem Bußgeld und einer Einschränkung des Versicherungsschutzes führen können. Das Gesetz schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Als grobe Orientierung können Sie zur Überprüfung der Profiltiefe eine 2-EUR-Münze in das Reifenprofil stecken. Wenn der silberne Rand komplett im Profil verschwindet, haben Sie in jedem Fall noch ausreichend Profil. Andernfalls steht ein Reifenwechsel an.