Umtausch von älteren Führerscheinen

Erinnerung an Umtauschfristen für Führerscheine. Erste Frist endet am 19.01.2022. Besonderheit bei Umschreibung der Klasse 3 hinsichtlich Nutzung schwerer Anhänger.

Durch Vorgaben des EU-Rechts aus dem Jahr 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens bis zum Jahr 2033 in neue fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr bzw. Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs gelten unterschiedliche Umtauschfristen.

Umtauschfristen Führerscheine mit Ausstelldatum bis 31.12.1998

Geburtsjahr des FührerscheininhabersUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Umtauschfristen für Scheckkarten Führerscheine (ab 1. Januar 1999)

Ausstellung des FührerscheinsUmtauschfrist
Anfang 1999 bis Ende 200119.01.2026
Anfang 2002 bis Ende 200419.01.2027
Anfang 2005 bis Ende 200719.01.2028
im Jahr 200819.01.2029
im Jahr 200919.01.2030
im Jahr 201019.01.2031
im Jahr 201119.01.2032
Anfang 2012 bis 18.1.201319.01.2033

Umtausch und Umschreibung erfolgen standardisiert und (im Regelfall) ohne weitere Prüfung. Die seit 1999 geltenden EU-Führerscheinklassen (A-Zweiräder, B-Pkw, C-Nutzfahrzeuge, D-Personentransport etc.) werden anstelle der alten Klassen (1, 2, 3 etc.) im jeweilig entsprechenden Umfang in das neue Dokument eingetragen.

Hinweis auf Umschreibung von Führerscheinen der Klasse 3:
Bei Umschreibung alter Führerscheine der Klasse 3 erfolgt „automatisch“ nur eine Eintragung der Klassen B, BE, C1 und C1E und der jeweiligen Berechtigungen für Krafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen. D. h. neben klassischen Pkw können durch die Eintragungen C1 und C1E auch Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und bestimmte Fahrzeugzüge bis 12 Tonnen zGG weiterhin geführt werden.
Die Klasse 3 ging jedoch darüber hinaus: So ist auch das Lenken von bestimmten Fahrzeugkombinationen bis insgesamt 18,5 Tonnen zGG möglich.
Wenn diese Nutzungsmöglichkeit zwischen 12 und 18,5 Tonnen zGG erhalten bleiben soll, muss dies beim Umtausch extra beantragt werden. Nach unseren Informationen wird darauf bei den zuständigen Stellen nicht immer gesondert hingewiesen! Eine spätere Nachbeantragung ist nicht möglich! Im neuen Führerscheindokument wird dann die Schlüsselnummer „CE 79“ (ein eingeschränkter Führerschein der Klasse CE) eingetragen. (Bei Überschreiten des 50. Lebensjahres ist eine Gesundheitsprüfung nötig, die alle 5 Jahre zu wiederholen ist.)
Diese Option ist auch und gerade für diejenigen Handwerkerinnen und Handwerker von Bedeutung, die ihre alte Klasse 3 vorfristig umtauschen und die noch eine längere aktive Arbeitszeit vor sich haben. Zur Besitzstandswahrung der Berechtigung „CE 79“ ist eine Umschreibung bis zum 50. Lebensjahr notwendig.
Weitere Informationen zu dieser Sonderregelung finden Sie hier.