Rückkehr zur Meisterpflicht in 12 Gewerken

Das Gesetz tritt am 14. Februar 2020 in Kraft.

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den unten genannten Gewerken in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 beschlossen.

Aktuelle Verwaltungsinformationen:

Aktuell und bis zum Tag des Inkrafttretens werden Anträge für die betroffenen Gewerke auch ohne Vorlage eines Qualifikationsnachweises bearbeitet und die entsprechenden Gewerbegegenstände werden eingetragen. Nach Einführung des Gesetzes besteht ein Bestandsschutz für alle eingetragenen Betriebe.
Dieser Bestandsschutz hängt am Betrieb und erlischt mit Löschung, Änderung oder Übertragung des Betriebes.

Die Meisterpflicht wird in folgenden Gewerken wieder eingeführt:

• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer