QualiScheck

Wer kann einen QualiScheck erhalten?

  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten.    
  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommmen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer).
  • Der Hauptwohnsitz muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Anträge müssen bis spätestens einem Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.

Weitere Informationen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung   

http://www.qualischeck.rlp.de

Downloads