Gerade für kleine Betriebe kann ein E-Lastenrad eine sinnvolle Alternative sein – ergänzend oder als Ersatz zum Firmenwagen. Seit Monatsbeginn gibt es dafür wieder eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie fällt mit maximal 3500 Euro sogar höher aus als zuvor. Details zur Förderung gibt es in einem aktuellen Merkblatt des BAFA zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie.
E-Lastenfahrräder Neuerliche Förderung seit 1. Oktober
8. Oktober 2024