Neuer Förderaufruf für Elektromobile

Das Bundesverkehrsministerium fördert Elektromobile (Pkw und Leichtfahrzeuge) und die dazugehörige Ladestruktur. Bis zum 20. April kann man sich um die Förderung bewerben.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 10. März 2023 einen neuen Förderaufruf auf Basis der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ über den Projektträger Jülich (PtJ) gestartet, der sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen richtet:

Seite der Projektträgers
Förderaufruf vom 10. März 2023
Förderrichtlinie vom 14. Dezember 2020

Gefördert werden in diesem Aufruf ausschließlich folgende Elektrofahrzeuge:

  • Klasse M1 („typische“ Pkw, max. 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz),
  • Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen
    L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
    L5e: Dreirädriges Kleinkraftrad über 45 km/h
    L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug bis 45 km/h
    L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 450 kg
  • sowie die im Zusammenhang mit der Beantragung benötigte Ladeinfrastruktur.
  • Nutzfahrzeuge sind in diesem Aufruf nicht förderfähig.

Durch das Programm werden die Investitionsmehrausgaben bis zu 40 Prozent gefördert. In Hinblick auf die Elektrofahrzeuge wird dieser Betrag im Vergleich zu einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ermittelt. Dazu findet sich auf der Seite des Projektträgers eine Berechnungstabelle. Kleine und mittlere Unternehmen können einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent erhalten.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro. Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 Prozent erneuerbarer Energie erfolgen.

Entsprechend Ziffer 7 des Förderaufrufes erfolgt eine Priorisierung eingegangener Anträge.
Dabei werden u.a. Anträge mit einer hohen Zahl von beantragten Fahrzeugen bevorzugt.
Die Anträge müssen bis spätestens 20. April 2023 eingereicht werden. Alle Unterlagen und
weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf der Webseite des Projektträgers Jülich.

Bewertung des ZDH

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt die Fördermaßnahmen des BMDV für gewerbliche Fuhrparks. Die bisherigen Aufrufe einschließlich des aktuellen Aufrufs sind jedoch für das Handwerk mit einer Reihe von Zugangsproblemen verbunden, insbesondere hinsichtlich der Priorisierung (die große Fuhrparks und teils lange Laufleistungen bevorzugt), hoher Mindestfördersummen (die z.B. beim Erwerb von einzelnen Leichtfahrzeugen im Handwerk schwer erreichbar sind), der relativen Kurzfristigkeit der Antragsfristen, der Komplexität der Anträge und der erfahrungsgemäß langen Bearbeitungsdauer.

Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages und der aktuellen Klimaschutzprogramme wäre jedoch eine auf mittlere Dauer angelegte und planungssichere Flankierung beim Übergang zu alternativen Antrieben insbesondere für KMU notwendig. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (schwere Pkw und Nutzfahrzeuge) ist der preisliche Unterschied zwischen konventionellen und alternativen Antrieben noch erheblich größer als bei privat genutzten Pkw. Der ZDH befürchtet nach dem Ende der bewährten und unbürokratischen Förderung über den Umweltbonus (BMWK) für gewerbliche Nutzer (für Pkw und Nutzfahrzeuge bis 4,25 t) im September 2023 einen erheblichen Einbruch des Hochlaufes der gewerblichen Elektromobilität. Die bisherigen Programme und befristeten Förderaufrufe des BMDV können den anstehenden Wegfall des Umweltbonus in ihrer bisherigen Struktur nicht kompensieren.

Der ZDH wird sich deshalb weiterhin bei BMWK und BMDV für eine abgestimmte, zielgerichtete und mittelstandsgerechte Unterstützung des weiteren Hochlaufes der alternativen
Antriebe in gewerblichen Flotten und der Errichtung von Ladeinfrastrukturen einsetzen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (Rundschreiben)