Betriebsführung Kleine Bauvorlageberechtigung: Jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Die Landesbauordnung sieht jetzt vor, dass auch Meister im Maurer-, Zimmerer- oder Betonbauerhandwerk Bauanträge für kleinere Bauvorhaben einreichen dürfen. Die Weiterbildung soll im Laufe des Jahres starten.

Das rheinland-pfälzische Handwerk hat lange auf die kleine Bauvorlageberechtigung warten müssen – jetzt ist sie da. Am 4. Januar ist die entsprechende Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten. „Es war höchste Zeit, dass es die kleine Bauvorlageberechtigung auch bei uns gibt“, sagt Anja Obermann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen.

Diese Regelung erlaubt es Meisterinnen und Meistern des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks, unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Einfamilienhäuser (Gebäudeklasse 1 und 2) mit maximal zwei Wohnungen bis zu insgesamt 100 Quadratmetern Grundfläche, kleinere Gewerbebauten oder Garagen zu planen, den dazugehörigen Bauantrag zu erstellen und diesen selbst bei den Behörden einzureichen. Ein Architekt oder Bauingenieur muss dann nicht mehr hinzugezogen werden.

„Das ist eine gute Nachricht und sehr sinnvoll“, findet auch Zimmerermeister Tim Borrmann von der Zimmerei Borrmann aus Undenheim. Zwei Zimmerermeister in seinem Unternehmen planen und zeichnen mit einer Software Gauben, Aufstockungen oder Einfamilienhäuser. Borrmann muss für jeden Bauantrag einen Architekten hinzuziehen. Dieser Abstimmungsprozess würde für ihn mit der Neuregelung wegfallen, wenn er die entsprechende Weiterbildung absolviert hat und in ein Verzeichnis für Bauvorlageberechtigte bei der Ingenieurkammer aufgenommen wurde. „Das kann Bauvorhaben beschleunigen, denn die Architekten haben für solche Kleinigkeiten nicht immer gleich Zeit, und es kann für die Kunden eine Kostenersparnis bedeuten“, sagt Borrmann.

Die entsprechende Weiterbildung für die kleine Bauvorlageberechtigung muss jetzt noch konzipiert werden. HWK-Hauptgeschäftsführerin Anja Obermann erwartet, dass der erste Lehrgang im Laufe des Jahres starten kann und setzt sich dafür ein, dass auch Handwerkskammern die Fortbildungsprüfung anbieten dürfen. Sie hätten die Expertise und die Ressourcen, um diese zu konzipieren und umzusetzen.

Quelle: handwerksblatt.de