KfW-Schnellkredit jetzt auch für Betriebe unter 10 Mitarbeiter

Ab 9. November 2020 steht der schnelle und unbürokratische KfW-Schnellkredit auch Soloselbständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern offen. Bislang gab es ihn erst für Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Interessierte können den KfW-Schnellkredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro über ihre Hausbank beantragen und zwar abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei, das verhindert eine aufwändige Kredit- und Risikoprüfung.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.