Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) Fristverlängerung für die Antragstellung

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten noch bis zum 30.09.2022 beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Dennoch treffen die weiteren Voraussetzungen nur auf einen ganz geringen Anteil der Handwerksbetriebe zu. Eine Berechtigung zur Antragstellung sollte trotzdem geprüft werden.

Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm erhalten Sie hier: