Friseure müssen erneut schließen, andere Handwerke bleiben geöffnet

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt ein harter Lockdown. Bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021. Der Einzelhandel muss bis auf wenige Ausnahmen schließen. Auch Friseure sind betroffen. Geöffnet bleiben unter anderem Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Optiker und Hörakustiker.

Angesichts der stark steigenden Corona-Neuinfektionen mit steigenden Todeszahlen haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am dritten Adventssonntag den harten Lockdown beschlossen.  

Welche Geschäfte und Werkstätten dürfen weiter öffnen? 

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen mit folgenden Ausnahmen (Bereiche des Handwerks sind gefettet):

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Fahrradwerkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte,
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann jetzt ebenfalls eingeschränkt werden und dürfe „keinesfalls ausgeweitet werden“, heißt es in dem Papier. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Geschlossen werden Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie

  • Friseursalons,
  • Kosmetikstudios,
  • Massagepraxen,
  • Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.