Dieselfahrverbot in Mainz ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2020 wird es auf der Mainzer Rheinachse Fahrverbote geben, wie Verkehrsdezernentin Katrin Eder Ende Januar mitteilte. Basis ist die zweite Fortschreibung des Luftrheinhalteplans der Stadt Mainz, die im Februar in die Offenlage gehen soll. Die geplante Verbotszone werde Teile der Rheinstraße, der Rheinallee und die ganze Peter-Altmeier-Allee umfassen und für Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 5 und niedriger sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gelten. Da die Verbotszone zwischen den Kreuzungen Rheinstraße/Holzhofstraße und Rheinallee/ Kaiser-Karl-Ring alle Zufahrten zur Theodor-Heuss-Brücke auf der Mainzer Seite einschließt, wird auch die Brücke ab Juli nicht mehr mit den betroffenen Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Des Weiteren plant die Stadt Tempo 30 in der Parcusstraße, der Kaiserstraße und in der Verbotszone entlang der Rheinachse, so Eder.
Grund für den jetzigen Vorstoß der Stadtverwaltung sind die weiterhin deutlich zu hohen Stickstoffdioxidwerte entlang der Rheinachse von 49 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und die Implikationen des bisherigen Luftreinhalteplans. Denn in seiner letzten Fortschreibung aus dem Jahr 2019 sieht der Mainzer Plan die Möglich-keit einer weitflächigen Fahrverbotszone vor, die im Fall der Fälle Großteile der Innenstadt umfassen würde. Die jetzt geplante Verbotszone entlang der Rheinachse sei das kleinere Übel, erklärte Eder. Der Bereich sei wesentlich kleiner und es gebe für alle Verkehrsteilnehmer weiter Zahlreiche Routen in die Mainzer Innenstadt. Es hätte die Gefahr bestanden, so Eder, dass die Stadt zur Umsetzung der großflächigen Verbotszone gezwungen worden wäre, wenn man den Luftreinhalteplan nicht wie jetzt vorgestellt fortgeschrieben hätte.
Ausnahmegenehmigungen werde es in jedem Fall für Anwohner geben. Auch für Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende sehe das Gesetz zahlreiche Möglichkeiten vor. Wie diese Ausnahmen aber im Detail aussehen werden, könne sie derzeit noch nicht sagen, so die Verkehrsdezernentin. Eder und Anja Obermann, Haupt-geschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen, bestätigten, dass man bereits in Kontakt stehe und über die Ausgestaltung der Ausnahmegenehmigungen verhandle. Die Kammer wolle „weitreichende und bürokratiearme“ Ausnahmegenehmigungen für das Handwerk, so Obermann. „Handwerker müssen ihre Kunden erreichen können.“