Wichtige Infos zur Wiederaufnahme der ÜLU-Kurse

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in den Berufsbildungszentren (ÜLU) startet wieder am 10.05.2021!!!

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine bundesweite Corona-„Notbremse“ in Kraft gesetzt, in der befristete Regelungen bei Überschreitungen von bestimmten Inzidenzwerten getroffen werden.

Der Lehrbetrieb in den Berufsbildungszentren wird in der kommenden Woche, ab dem 10.05.2021, wieder aufgenommen. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen finden wie angekündigt statt. Über Änderungen informieren wir immer schnellstmöglich auf Grundlage der geltenden Inzidenzwerte und gesetzlichen Regelungen.

Wichtige Infos:
Bitte beachten Sie, dass wir um 7.15 Uhr, 7.30 Uhr und 7.45 Uhr die Kurse zu unterschiedlichen Zeiten beginnen lassen, um eine Entzerrung der Personen zu gewährleisten.

Gerne möchten wir Sie bereits im Vorfeld über folgende Maßnahmen und Hygieneregeln informieren, die im Rahmen der Corona-Krise in unseren Häusern zu befolgen sind:

BBZ 1:

Für alle Teilnehmer aus den Gewerken KFZ, SHK, Metall- und Feinwerk mit Werkstätten im Erdgeschoss erfolgt der Zugang direkt über die Werkstätten von außen. Dieser Weg gilt auch für das Verlassen des Gebäudes.
Für die Teilnehmer aus den Gewerken Elektro und Friseur erfolgt der Zugang durch den Haupteingang. Wenn Sie das Gebäude verlassen, benutzen Sie den Seitenausgang im EG durch die Cafeteria.

Folgen Sie dem Leitsystem am Boden, vermeiden Sie unnötige Wege, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Maske. Beachten Sie allgemein die getrennt ausgewiesenen Ein- und Ausgänge.

Treppen und Fahrstühle sind einzeln zu benutzen

BBZ 2:

Für alle Teilnehmer erfolgt der Zugang direkt über die Werkstätten von außen im Erdgeschoss. Dieser Weg gilt auch für das Verlassen des Gebäudes.
Folgen Sie dem Leitsystem am Boden, vermeiden Sie unnötige Wege, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Maske. Beachten Sie allgemein die getrennt ausgewiesenen Ein- und Ausgänge.

Treppen und Fahrstühle sind einzeln zu benutzen. Beachten Sie auch hier ausgewiesene Auf- und Abgänge sowie Sperrzonen.

Allgemein

Die Abstandsregelung (1,50 Meter) gilt auch auf dem Außengelände.

Während des Aufenthalts im Berufsbildungszentrum tragen Sie eine Mund-Nasen-Maske/Behelfsmaske, wenn Sie in Kontakt mit anderen Teilnehmenden bzw. Mitarbeitern der Handwerkskammer Rheinhessen sind. Das heißt: Sobald Sie auch kurzfristig Ihren Arbeitsplatz verlassen, haben Sie Maskenpflicht. Dies gilt vor allem, wenn Sie kurzfristig die Abstandsregelung von 1,50 Meter unterschreiten.

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit bereits in Arbeitskleidung zum Kurs – die Umkleideräume sind, außer für Notfälle, gesperrt.

Jeweils beim Betreten und Verlassen der Werkstätten und Lehrräume sind die Hände zu waschen/zu desinfizieren. Wasch- und Desinfektionsmittel finden Sie vor Ort.

Bitte zeigen Sie persönliches Unwohlsein oder das Auftreten „corona-typischer“ Symptome (Fieber, Halsweh, Husten) sofort dem Kursleiter/der Kursleiterin an.

Toiletten- und Waschräume sind nur einzeln aufzusuchen. Halten Sie auch beim Warten im Flur den Mindestabstand ein.

Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge, größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Schützen Sie ihre eigene Gesundheit und vermeiden Sie, sich ins Gesicht, insbesondere an Mund, Nase und Augen zu fassen.

Auch beim Verlassen der Werkstatt ist die Abstandregelung einzuhalten. Dies gilt auch und besonders in den Pausen. Halten Sie sich an die Pausenzeiten sowie Ihre zugewiesenen Aufenthaltsorte. Das Betreten des Automatenraums im BBZ 1 ist nur einzeln gestattet.

Desinfizieren/Reinigen Sie regelmäßig nach Gebrauch Ihre Arbeitsmittel, Kontakt- und Oberflächen, wie Tastaturen, PC-Maus und Tische.

Achten Sie gemeinsam auf regelmäßiges Lüften in den Werkstätten und Lehrräumen.

Nach Ende des Unterrichts verlassen Sie unverzüglich Gebäude und Gelände. Achten Sie auch auf Ihren Wegen auf nötigen Abstand. Tragen Sie Mund-Nase-Masken/Behelfsmasken, nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch in anderen Situationen, wo der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann.

Bei Fragen zur Planung und Durchführung melden Sie sich gerne.

Bleiben Sie gesund!