Corona-Notbremse: Friseure müssen nicht schließen

Die sogenannte Bundesnotbremse sieht keine automatische Schließung der Friseursalons vor. Kundinnen und Kunden brauchen dann aber einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebraucht. Künftig soll eine „Corona-Notbremse“ bundeseinheitlich geregelt werden, die Länder wären dann per Gesetz verpflichtet, sie umzusetzen.

„Die sogenannte Bundesnotbremse sieht keine automatische Schließung der Friseursalons vor“, betont der Zentralverband des Friseurhandwerks. Die Bundesregierung erhält im neuen Infektionsschutzgesetz jedoch die Möglichkeit, weitergehende Corona-Maßnahmen durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll jetzt den Bundestag und Bundesrat passieren.

Friseursalons dürfen laut dem Gesetzesentwurf also auch bei Eintreten einer Bundesnotbremse geöffnet bleiben. Allerdings gelten dann für alle Anwesenden im Salon eine „FFP2-Masken-Pflicht (oder vergleichbar)“. Außerdem brauchen die Kundinnen und Kunden einen Corona-Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Andere körpernahe Dienstleistungen sollen allerdings nicht mehr möglich sein, sofern sie nicht medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.

Notbremse: Sollte der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Kreisen und kreisfreien Städten von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten werden, greift die Notbremse bundesweit mit strengeren MaßnahmenLockerungen darf es erst geben, wenn der Wert an drei Tagen hintereinander unter 100 bleibt.