Novemberhilfe kann jetzt beantragt werden

Seit dem 25.11.2020 können Unternehmen und Solo-Selbständige die Novemberhilfe des Bundes beantragen.

Antragsportal

Solo-Selbständige können (müssen aber nicht) Zuschüsse von höchsten 5.000 Euro direkt – ohne Einbeziehung so genannter prüfender Dritter (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte) – beantragen. Die Anträge sollen zum überwiegenden Teil automatisiert geprüft, bewilligt und direkt aus der Bundeskasse ausgezahlt werden.

Nicht-Soloselbständige (sowie Solo-Selbständige, die mehr als 5.000 Euro Zuschuss beantragen) müssen Anträge über prüfende Dritte stellen. Die prüfenden Dritten verwenden dazu ebenfalls das Antragsportal des Bundes. Bei diesen Anträgen erfolgt eine automatisierte Abschlagszahlung über die Bundeskasse von 50 % der beantragten Summe, höchstens jedoch 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in eine der folgenden drei Kategorien fallen:

1. Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

2. Indirekt betroffene Unternehmen: Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.

3. Über Dritte betroffene Unternehmen: Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen zudem zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.

Nähere Informationen finden Sie unter den FAQ zur Novemberhilfe 


Hotline für prüfende Dritte:
Sie sind in der Steuerberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, als Rechtsanwalt oder -anwältin tätig und haben Fragen zum Antragsverfahren der Überbrückungshilfe und der Novemberhilfe?
Wenden Sie sich an den Service-Desk:
Service-Hotline +49 30-52685087
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Hotline Direktantrag Soloselbständige:
Sie sind soloselbständig, haben bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt und möchten mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro Novemberhilfe beantragen?
Wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr