Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Über einen Zeitraum von drei Förderjahren kann ein Zuschuss von insgesamt bis zu 8.700 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme – gewährt werden.

Kann ich mich bewerben?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

      Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
      Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

      Was wird gefördert?

      Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

      • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
      • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
      • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement,
      • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

      Welche Zuschüsse kann ich erhalten?

      Ist die Maßnahme förderfähig, dann können Sie folgende Zuschüsse beantragen:

      • Teilnahmekosten
      • Prüfungskosten
      • Fahrtkosten
      • Übernachtungs- und Tagegeld
      • Notwendige Arbeitsmittel
      • IT-Bonus

      Wo und wie kann ich mich bewerben?

      Wenn Sie Ihre Ausbildung im rheinhessischen Handwerk absolviert haben, Ihr Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer Rheinhessen eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns.

      Die Bewerbung funktioniert so:

      Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
      Falls ja, senden Sie bitte eine E-Mail an k.grunert@hwk.de mit folgenden Daten:

      • Vor- und Nachname
      • Geburtsdatum
      • Erlernter Beruf
      • Kopie Ihres Prüfungszeugnisses

      Sie erhalten dann eine Einladungs-E-Mail mit Login-Daten zu einer Bewerbungsplattform zur Vervollständigung Ihrer Daten und zum Ausdrucken des Antragsformulars. Das Antragsformular senden Sie mit den erforderlichen Unterlagen bitte an:

      Handwerkskammer Rheinhessen
      Begabtenförderung
      Dagobertstraße 2
      55116 Mainz

      Die Handwerkskammer entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

      In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.

      Bewerbungsfristen:

      Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss bis zum 20. Dezember jeden Jahres vorliegen. Die Auswahl erfolgt im Januar, die Aufnahme der neuen Stipendiaten jeweils im März des Folgejahres.

      Mehr zum Thema

      http://www.begabtenfoerderung.de/

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