Der Bundestag hat am heutigen Freitag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen.
Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:
- die stufenweise Förderung bis auf „Master-Niveau“ wird eingeführt,
- der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen wird künftig zu 100 % als Zuschuss gezahlt
- der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
- der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
- der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
- die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
- Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.