Testpflicht vor Besuch der überbetrieblichen Ausbildung

Ab dem 19.04.2021 werden alle Teilnehmer an Kursen der Handwerkskammer vor Kursbeginn mit einem Selbsttest versorgt und haben sich vor Kursbeginn unter Aufsicht zu testen. Die Teilnahme am Kurs ist dann nur mit negativem Testergebnis gestattet. Alle gültigen Hygienemaßnahmen sind dann aber ungeachtet dessen auch weiterhin einzuhalten.