Alle Auszubildenden deren Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Rheinhessen eingetragen ist und für deren Ausbildungsberuf die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen die Durchführung der ÜLU beschlossen hat.
Wer nimmt an der ÜLU teil?
1. August 2019