Im Rahmen des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission Regelungen erlassen, um die Emissionen von Kältemitteln zu reduzieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Wesentliche Inhalte dieser Verordnung betreffen auch die Reduzierung der Emissionen, die von Kraftfahrzeug-Klimaanlagen ausgehen.
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klima-Schutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.
Seminarinhalte
In diesem Kompakt-Seminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z.B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungs- arbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug praxisnah durchgespielt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden sowohl die neuen Verordnungen/Richtlinie auf europäischer Ebene als auch die Abfallgesetzgebung in Deutschland.
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.