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Hochvolt Grundlagenseminar - (Stufe 2S)
Grundlagenseminar zur Qualifizierung Stufe 2S: Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem
Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.
Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem (Stufe 2S) erwerben.
In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der TAK-Schulung sind die Teilnehmer berechtigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Pkw nach der Stufe 2S durchzuführen.
Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)
Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Qualifizierungsinhalte der Stufe 2S:
Die Seminarinhalte wurden auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6; Stand: 8/2021
Abgestimmt wurde das Konzept mit den Fachausschüssen „Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung“ im Fachbereich Holz und Metall der DGUV, unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -zulieferern sowie folgender Verbände:
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlagenseminar Stufe 2S
Bitte beachten Sie die Teilnehmervoraussetzungen:
Gebühren
€430 inkl. Verpflegung, Lehrgangsbücher, Materialien und Prüfungsabnahme
Seminardauer 2 Tage/20 Stunden
Zeiten
Grundlagenseminar
Seminardauer zwei Tage
Jeweils samstags von 08.00 bis 16.00 Uhr
07.12.2024 — 14.12.2024
( Anmeldeschluss: 22.11.2024 )
Seminardauer
20 Stunden
Gebühr
430,00 EURO
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Zeiten
2 Samstage, jeweils 8-16 Uhr
Kursnummer
30524
Kurstyp
Wochenendlehrgang
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
07.12.2024 — 14.12.2024
( Anmeldeschluss: 22.11.2024 )
11.12.2024 — 12.12.2024
( Anmeldeschluss: 27.11.2024 )
15.02.2025 — 22.02.2025
( Anmeldeschluss: 31.01.2025 )