Kreishandwerkerschaften

Außer dem freiwilligen Zusammenschluß in Fachorganisationen sind Handwerksinnungen in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen, die

  • auf Antrag deren Geschäfte führen,
  • sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen,
  • die Gesamtinteressen des Handwerks vertreten,
  • die Behörden durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten auf handwerklichem Gebiet unterstützen,
  • gewerbefördernde Einrichtungen schaffen und unterhalten
  • und die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen ausführen.

Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Zeit bestehen im Bezirk der Handwerkskammer Rheinhessen zwei Kreishandwerkerschaften:

Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen