Außer dem freiwilligen Zusammenschluß in Fachorganisationen sind Handwerksinnungen in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen, die
- auf Antrag deren Geschäfte führen,
- sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen,
- die Gesamtinteressen des Handwerks vertreten,
- die Behörden durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten auf handwerklichem Gebiet unterstützen,
- gewerbefördernde Einrichtungen schaffen und unterhalten
- und die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen ausführen.
Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Zeit bestehen im Bezirk der Handwerkskammer Rheinhessen zwei Kreishandwerkerschaften: