- … stellt sicher, dass die Gesamtinteressen des Handwerks wirkungsvoll vertreten werden
- … ermöglicht umfangreiche Maßnahmen der Handwerksförderung
- … sichert die praxisnahe Erledigung hoheitlicher Aufgaben in Selbstverwaltung
- … garantiert die Unabhängigkeit und objektive Interessenwahrnehmung der Kammern
- … ist ein Zeichen der Solidarität im Handwerk
Allgemeines zur Mitgliedschaft
Jede Handwerkskammer führt drei Unternehmensregister:
- die Handwerksrolle, also das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke
- das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke
- das Verzeichnis der Betriebsinhaber handwerksähnlicher Gewerbe
Wer sich im Bezirk der Handwerkskammer in einem Handwerksberuf selbstständig macht, wird in das entsprechende Unternehmensregister eingetragen. Dem Eintrag in das Unternehmensregister geht eine Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen voraus. Dabei werden unter anderem die Voraussetzungen für die Eintragung geklärt. Falls dies der Fall ist, werden eventuelle Eintragungsvoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls der Weg zur Erlangung derartiger Voraussetzungen aufgezeigt.