Gewerbeanmeldung

Die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz wurden durch das Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung vom 05.10.2007 ermächtigt, die Gewerbemeldungen gemäß § 14 Gewerbeordnung entgegen zu nehmen.

Damit können alle Gewerbetreibende, die eine entsprechende Meldung abgeben möchten, neben den örtlich zuständigen Gewerbeämtern, ihre gewerberechtliche Meldung auch bei den Handwerkskammern organisieren.