Arbeitsjubiläum

Ein Arbeitsjubiläum bzw. eine langjährige Beschäftigung ist mit Recht ein Anlass auf den Betriebsinhaber*innen und Beschäftigte stolz sein können.
Wir gratulieren Ihnen dazu und stellen gerne auf Antrag eine Ehrenurkunde für Ihre*n Mitarbeiter*in aus.

In der Regel werden die Urkunden für Arbeitsjubiläen (25, 40 und 50 Jahre) ausgestellt. Gerne gehen wir aber auch inhaltlich auf Ihre speziellen Wünsche ein, z.B. Ruhestand nach langjähriger Tätigkeit.