Zulassung zur Meisterprüfung Hörakustik
Das Zulassungs- und Prüfungsverfahren wird durch die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich zu einem Meistervorbereitungskurs anmelden mit dem Ziel die Meisterprüfungen abzulegen, müssen Sie unbedingt eine Voraussetzung (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) erfüllen:
Bestandene und anerkannte Gesellenprüfung: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis von Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
Oder
Berufserfahrung: Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Die reine Teilnahme an Meistervorbereitungskursen, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sorgt nicht für die Zulassung zur Prüfung!
Zulassungsanträge
Die Zulassung ist EINMALIG vor Beginn der Maßnahme bei einer fachlich und regional zuständigen Handwerkskammer zu beantragen. Wurde bereits eine Zulassung ausgesprochen, darf keine erneute Zulassung beantragt werden!
Den Zulassungsantrag finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsantrag Meisterprüfung im Hörakustikerhandwerk
Vor Antragstellung beachten Sie folgende Hinweise!!!
- Einmalige Zulassung für alle Prüfungsteile: Prüfen Sie, dass noch keine Zulassung erfolgte. Wurden Sie bereits durch eine andere Handwerkskammer zugelassen, darf keine weitere Zulassung erfolgen!
- Prüfen Sie die örtliche Zuständigkeit: Wenn Sie bei uns die Zulassung beantragen, gehen wir davon aus, dass Sie über die afh in Lübeck die Vorbereitungskurse belegen. Liegt Ihr Erstwohnsitz im Gebiet der Handwerkskammer Halle (Saale), beantragen Sie dort die Zulassung.
- Teilprüfung III/IV: Wurden Sie durch eine andere Kammer zugelassen und möchten Sie ausschließlich die Prüfungsteile III/IV über uns ablegen, stellen Sie keinen Antrag, sondern übermitteln uns das Formular Teilprüfungen III/IV mit Zulassungsbescheid der zulassenden Kammer anhoerakustiker@hwk.de!
- Eingaben: Übernehmen Sie unter „Stammdaten“ Ihre persönlichen Daten aus dem Personalausweis, d. h. es müssen alle Vornamen eingetragen werden! Wird ein abweichender Rechnungsempfänger eingetragen, muss dazu die ausgefüllte und unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden. Unter „Freigabe“ tragen Sie ein, ob Sie die Prüfungsteile III/IV woanders ablegen werden bzw. bereits abgelegt haben. Unter „Befreiung“ tragen Sie ein, falls Sie z. B. die Fortbildungsprüfungen „FKM“ oder „Ausbildereignungsprüfung“ bestanden haben (Nachweise zur Befreiung sind als amtlich beglaubigte Kopie per Post nachzureichen).
- Folgende Dokumente sind zwingend beizufügen: Personalausweis Vorder- und Rückseite (NICHT Geburtsurkunde) sowie Gesellenprüfungszeugnis (NICHT Gesellenbrief, NICHT Berufsschulzeugnis, NICHT Bescheinigung/Ergebnismitteilung) – evtl. sind weitere Dokumente beizufügen, z. B. Kostenübernahmeerklärung, Antrag auf Nachteilsausgleich, Tätigkeitsbeschreibung etc. Eine Kostenübernahme durch den Betrieb muss mit Zulassung erfolgen (das unterzeichnete Dokument unter „Schuldübernahmeerklärung“ hinzufügen)! Ein Antrag aufNachteilsausgleich muss mit Zulassung gestellt werden mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen (Dokumente unter „weitere Unterlagen“ hinzufügen)!
- Nach Bearbeitung erhalten Sie von uns mit Zulassungsbescheid Ihre Zugangsdaten für Ihr Kundenportal zur online-Anmeldung zu Prüfungsteilen. Gebührenbescheide erhalten Sie i. d. R. separat per Mail. Ihre 5-stellige TN-Nr. nennen Sie bitte bei Anfragen. Nutzen Sie ausschließlich den Mail-Kontakt des zuständigen Fachbereichs hoerakustiker@hwk.de!
Die Zulassung zu einer Prüfung garantiert nicht die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs – Kurse sind separat zu buchen. Vorbereitungskurse werden von der Akademie für Hörakustik in Lübeck angeboten; dort finden auch die Prüfungen statt. Die Teile III und IV der Meisterprüfung sind nicht handwerksgebunden und können bei jeder Handwerkskammer abgelegt werden (Nachweise sind der Zulassungsstelle als amtlich beglaubigte Kopie auf dem Postweg zu übermitteln).
Für gestellte Zulassungsanträge wird eine Gebühr nach aktuell geltendem Gebührenverzeichnis erhoben (Bekanntmachungen).