Hörakustiker Meisterprüfung

Aktuelle Prüfungen in Lübeck
Teil III: 4. Februar 2025 – Zeitplan (aktualisiert 14.01.2025 – Raumkorrektur)
Teil I: 10. bis 13. Februar 2025 – Prüfungsplan V3 (Stand: 14.01.2025)
Alle eingereichten Umsetzungskonzepte wurden geprüft und zur Durchführung des Meisterprüfungsprojekts vom Meisterprüfungsausschuss freigegeben.
Geräte- und Hilfsmittelliste und Auszug Meisterprüfungsverfahrensverordnung

Ergebnismitteilung
Von Anfragen, wann Prüfungsergebnisse vorliegen, bitten wir abzusehen! Sobald uns Ergebnisse vorliegen, erfolgt die Mitteilung unaufgefordert per Post! Wir bitten um Verständnis, dass wir keine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse erteilen!

Abschluss
Das Meisterprüfungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle vier Teile der Meisterprüfung bestanden sind. Voraussetzung für das Bestehen der Meisterprüfung ist, dass der zuständigen Zulassungsstelle, der Handwerkskammer Rheinhessen, Bescheide über bestandene Teilprüfungen bei anderen Kammern unverzüglich als amtlich beglaubigte Kopie per Post eingereicht werden. Erst dann kann ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt werden. Werden uns Ergebnisse verspätet eingereicht, gilt der Posteingang als Abschlussdatum – nicht die Mitteilung der anderen Kammer! Das Abschlussjahr ist entscheidend für die jährliche Vergabe der Meisterbriefe. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Handwerkskammern oder Innungen. Es werden keine Beglaubigungen von privaten Unternehmen (Banken, Rechtsanwälte etc.) akzeptiert. Bei Fortbildungsprüfungen „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ bzw. „Ausbildereignungsprüfung“ werden die Teile III bzw. IV mit „befreit“ gekennzeichnet.

Kontakt
Telefon Servicecenter 06131 9992-0 oder E-Mail: hoerakustiker@hwk.de

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