Hörakustiker Meisterprüfung

Die Handwerkskammer Rheinhessen ist Sitz der Meisterprüfungsausschüsse im Hörakustiker-Handwerk (Zuständigkeitsbereich: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein). Prüfungsorte sind die Akademie für Hörakustik in Lübeck und das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Rheinhessen in Mainz.

Die Handwerkskammer Rheinhessen richtet einmal im Jahr eine eigene Meisterfeier der Hörakustiker aus. Meisterbriefe des Jahrganges 2023 werden an der Meisterfeier 2024 ausgehändigt.

Weitere Informationen, wie Gebühren, Termine, Teilnahmebedingungen und den Zulassungsantrag finden Sie in den unten aufgeführten Links.

Prüfungen
Teil I in LÜBECK vom 24. bis 29. Juli 2023: nach “alter” bzw. “neuer” VO lt. Prüfungseinladung vom 25.05.2023 – Geräte-/Hilfsmittelliste mit Auszug MPVerfV (Stand 25.05.2023)
Der Terminplan wird ca. zwei Wochen vor Prüfungsbeginn veröffentlicht.
Neue VO: Vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist anhand der Anforderungen ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag bis spätestens 11. Juni 2023 mit Erklärung zu mailen.
Teil II in MAINZ am 24. und 25. Juni 2023: Zeitplan nach “alter VO” und Zeitplan nach “neuer VO” (Stand 25.05.2023)
Teil IV in LÜBECK vom 5. bis 10. Juni 2023: Zeitplan schriftlicher Teil und Zeitplan praktischer Teil (Stand 25.05.2023)

Beachten Sie das Merkblatt sowie den Auszug aus der Meisterprüfungsverfahrensverordnung!!!

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Prüfungsteile, erhalten Meister/innen nach ca. 4 Wochen ihr Meisterprüfungszeugnis. Bitte beachten: Der Versand des Meisterprüfungszeugnisses verzögert sich, wenn Nachweise über abgelegte Teilprüfungen bei anderen Kammern nicht bei uns eingereicht wurden oder Gebühren nicht vollständig bezahlt sind. Nachweise über bestandene Teilprüfungen bei anderen Kammern sind unverzüglich als amtlich beglaubigte Kopie bei uns einzureichen. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Handwerkskammern oder Innungen. Es werden keine Beglaubigungen von privaten Unternehmen (Banken, Rechtsanwälte etc.) akzeptiert. Bei Fortbildungsprüfungen „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ bzw. „Ausbildereignungsprüfung“ werden die Teile III bzw. IV mit „befreit“ gekennzeichnet.

Ergebnismitteilung
Von Anfragen, wann Prüfungsergebnisse vorliegen, bitten wir abzusehen!
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, erfolgt die Mitteilung unaufgefordert per Post!
Gedulden Sie sich bitte, wenn die Postzustellung einige Tage länger dauert!
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse erteilen!

Anmeldungen bzw. Umbuchungen bitte ausschließlich über das Anmeldeformular vornehmen (s. u.).

Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail) bitte unverzüglich schriftlich mit!

Sie erreichen uns unter der Rufnummer 06131/9992-491 oder per E-Mail hoerakustiker@hwk.de.