Hochvolt 2S-Schulung - Fachkundige für Arbeiten an eigensicheren HV-Fahrzeugen (TAK)

Veranstaltungsort
BBZ I der Handwerkskammer Rheinhessen
Robert-Bosch-Str. 8
55129 Mainz-Hechtsheim
Nächste Termine
31.10.2026 - 07.11.2026
Nur noch wenige freie Plätze
12.12.2026 - 19.12.2026
Es gibt noch freie Plätze
13.02.2027 - 20.02.2027
Es gibt noch freie Plätze
10.04.2027 - 24.04.2027
Es gibt noch freie Plätze
Kurstyp
Tageslehrgang
Seminardauer
20 Stunden
Gebühr zur Zeit
430,00 Euro

Inhalte

Hochvolt Grundlagenseminar - (Stufe 2S)

Grundlagenseminar zur Qualifizierung Stufe 2S: Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem

Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.

Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem (Stufe 2S) erwerben.

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der TAK-Schulung sind die Teilnehmer berechtigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Pkw nach der Stufe 2S durchzuführen.

Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)

Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.

Qualifizierungsinhalte der Stufe 2S:

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen
  • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen


  • Die Seminarinhalte wurden auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6; Stand: 8/2021

    Abgestimmt wurde das Konzept mit den Fachausschüssen „Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung“ im Fachbereich Holz und Metall der DGUV, unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -zulieferern sowie folgender Verbände:

  • Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK)
  • Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF)
  • Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
  • LandBauTechnik-Bundesverband e.V.



  • Zeiten

    Grundlagenseminar
    Seminardauer zwei Tage
    Jeweils samstags von 08.00 bis 16.00 Uhr


    Zulassungsvoraussetzungen

    Grundlagenseminar Stufe 2S
    Bitte beachten Sie die Teilnehmervoraussetzungen:

  • Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
  • Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.
  • Sie haben Fragen?

    Kontaktieren Sie uns gerne unter seminare@hwk.de