Zulassung zur Meister- oder Fortbildungsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich zu einem Meistervorbereitungskurs anmelden mit dem Ziel die Meisterprüfungen abzulegen, müssen Sie unbedingt eine Voraussetzung (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) erfüllen:
Bestandene und anerkannte Gesellenprüfung: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis von Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
Oder
Berufserfahrung: Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Die reine Teilnahme an den Meistervorbereitungskursen ohne die oben genannten Voraussetzung zu erfüllen, sorgt nicht für die Zulassung zur Prüfung!
Zulassungsanträge
Die Zulassungsanträge finden Sie in Ihrem Kundenportal oder Sie nutzen die unten stehenden Links: