Nichtteilnahme an einer Prüfung

Rücktritt, Nichtteilnahme, Krankheit

Eine Nichtteilnahme muss unverzüglich dem FB Prüfungswesen der Handwerkskammer Rheinhessen per Mail (pruefungswesen–at–hwk.de ) gemeldet werden.

Bis vor Beginn der ersten Prüfungsleistung ist eine Abmeldung möglich. Hierfür fällt bei Meister- und Fortbildungsprüfungen eine Rücktrittsgebühr i.H.v. 50,00€ an.

Im Krankheitsfall reichen Sie bitte unverzüglich zusätzlich ein Attest ein. Nur dann kann die Prüfungsgebühr erstattet werden.

Nach Antritt einer Prüfung (auch bei zeitlich länger auseinander liegenden Teilen) ist ein krankheitsbedingter Abbruch nur durch eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich. Diese ist ebenfalls unverzüglich einzureichen. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid über die Entscheidung. Sollten die Nachweise nicht oder verspätet eingereicht werden, wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet.