Datenverwendung im Kundenportal der Handwerkskammer Rheinhessen
Der Schutz Ihrer Daten und Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein sehr ernsthaftes Anliegen. Die Datenverarbeitung beruht grundsätzlich auf unser gesetzlichen Verpflichtung unsere Leistungen auch elektronisch anzubieten. Wenn Sie einen unserer Services nutzen, sammeln wir in der Regel nur die Daten die notwendig sind um Ihnen unseren Service bieten zu können. Möglicherweise fragen wir Sie nach weiteren Informationen, die aber freiwilliger Natur sind. Wann immer wir personenbezogene Daten verarbeiten, tun wir dies um Ihnen unseren Service anbieten zu können. Sie finden nachfolgend Informationen zur Erhebung Ihrer Daten im Kundenportal der Handwerkskammer Rheinhessen.
Daten von Betrieben und Filialen ändern
In diesem Bereich können Sie Ihre Daten selbständig online bearbeiten und geben diese zur Eintragung und Änderung an die Handwerksrolle weiter.
Im Bereich der Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe ist es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich, bestimmte personenbezogene Daten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Die Aufgaben der Handwerkskammer sind gesetzlich geregelt und umfassen einen breiten Katalog an Dienstleistungen für Handwerksbetriebe, für die Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung, in Sachen Interessenvertretung, Beratung sowie in allen wichtigen das Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe berührenden Angelegenheiten.
Die Handwerkskammer verarbeitet Ihre Daten
- zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 c und Art. 9 Abs. 2 g DSGVO Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
- auf Grund des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, welches darin besteht, unsere Mitgliederverwaltung, berufliche Bildungsverwaltung, Organisationsverwaltung, unsere Informationsverwaltung, das Veranstaltungsmanagement sowie die interne und externe Kommunikation in diesen Belangen effizient zu gestalten;
- und nur in Einzelfällen bei Vorliegen Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO).
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Registrierung jederzeit zu widersprechen.
Berufsausbildungsverträge online erfassen
In diesem Bereich können Sie als Ausbildungsbetrieb bequem neue Lehrverträge online zurEintragung in die Lehrlingsrolle erstellen.
Die Datenerhebung der Handwerkskammer Rheinhessen erfolgt gemäß Artikel 13 DSGVO. Die Handwerkskammer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen und zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle nach § 28 der Handwerksordnung (HwO) sowie zur Ablegung der Prüfung er.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Art. 6 Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 21 ff. HwO i. V. m. der Anlage D Abschnitt III zur HwO, das Berufsbildungsgesetz(BBiG)sowiedie Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellenprüfungen. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 7 Landesdatenschutzgesetzfür öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen verarbeitet werden.
Ihre Daten werden nur auf gesetzlicher Grundlage (§ 28 Abs.1 HwO i. V. m. der Anlage D Abschnitt III zur HwO) an öffentliche Stellen weitergeleitet, wenn die Übermittlung zu den oben genannten Zwecken erforderlich ist (z.B. Prüfungsausschuss der Handwerkskammer, Innungen, Kreishandwerkerschaften und andere Handwerkskammern zwecks Abnahme von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen und Prüfungen). Soweit Daten auf dieser Grundlage an nicht öffentliche Stellen übermittelt werden, werden Sie hierüber benachrichtigt, es sei denn, dass Sie von dieser Übermittlung auf andere Weise Kenntnis erlangt haben. Darüber hinaus darf die Handwerkskammer gemäß § 28 Abs. 7 HwO die dort genannten Daten aus der Lehrlingsrolle an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.
Die eingetragenen Ausbildungsverträge werden nach Ende des Ausbildungsverhältnisses ein Jahr aufbewahrt. Die in der Lehrlingsrolle erfassten Daten werden gemäß § 28 Abs. 6 HwO in einer gesonderten Datei gespeichert, solange und soweit dies für den Nachweis der Berufsausbildung erforderlich ist. Die Löschung erfolgt jedoch nach 60 Jahren.
Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk.de erreichen.
Sie sind zudem berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. In unserem Falle beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, poststelle@datenschutz.rlp.de
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärungen zu ändern falls dies aufgrund neuer Technologien notwendig sein sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt. Werden an dieser Datenschutzerklärung grundlegende Änderungen vorgenommen, geben wir diese auf unserer Website bekannt.
Verantwortliche Stelle
Handwerkskammer Rheinhessen
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-100
E-Mail info@hwk.de