Zulassung zur Meisterprüfung Hörakustik
Das Zulassungs- und Prüfungsverfahren wird durch die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich zu einem Meistervorbereitungskurs anmelden mit dem Ziel die Meisterprüfungen abzulegen, müssen Sie unbedingt eine Voraussetzung (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) erfüllen:
Bestandene und anerkannte Gesellenprüfung: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis von Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
Oder
Berufserfahrung: Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Die reine Teilnahme an Meistervorbereitungskursen, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sorgt nicht für die Zulassung zur Prüfung!
Zulassungsanträge
Die Zulassung ist einmalig vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Den Zulassungsantrag finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsantrag Meisterprüfung im Hörakustikerhandwerk
Beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung:
- Prüfen Sie vor Antragstellung bitte die Zuständigkeit.
- Wurden Sie bereits durch eine andere Handwerkskammer zugelassen, darf keine zweite Zulassung erfolgen. Möchten Sie ausschließlich die Prüfungsteile III/IV über uns ablegen, stellen Sie keinen Antrag, sondern übermitteln uns das Formular Teilprüfungen III/IV mit Zulassungsbescheid der zulassenden Kammer an hoerakustiker@hwk.de.
- Übernehmen Sie Ihre persönlichen Daten aus dem Personalausweis, d. h. es müssen alle Vornamen eingetragen werden.
- Folgende Dokumente sind zwingend beizufügen: Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und Gesellenprüfungszeugnis (nicht Gesellenbrief, nicht Berufsschulzeugnis, nicht Bescheinigung bzw. Mitteilung über das Ergebnis)
Eventuell sind weitere Dokumente beizufügen: z. B. Kostenübernahmeerklärung, Antrag auf Nachteilsausgleich, etc. - Eine Kostenübernahme durch den Betrieb muss mit Zulassung mitgeteilt werden (das unterzeichnete Dokument unter „Schuldübernahmeerklärung“ hinzufügen). Gebührenbescheide erhalten Sie i. d. R. separat per Mail.
- Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss mit Zulassung gestellt werden mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen (Dokumente unter „weitere Unterlagen“ hinzufügen).
- Mit Zulassungsbescheid erhalten Sie von uns eine 5-stellige TN-Nr. (bei Anfragen bitte angeben) sowie Zugangsdaten für unser Kundenportal zur online-Anmeldung zu Prüfungsterminen.
Die Zulassung zu einer Prüfung garantiert nicht die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs – Kurse sind separat zu buchen. Vorbereitungskurse werden von der Akademie für Hörakustik in Lübeck angeboten; dort finden auch die Prüfungen statt. Die Teile III und IV der Meisterprüfung sind nicht handwerksgebunden und können bei jeder Handwerkskammer abgelegt werden (Nachweise sind der Zulassungsstelle als amtlich beglaubigte Kopie auf dem Postweg zu übermitteln).
Für gestellte Zulassungsanträge wird eine Gebühr nach aktuell geltendem Gebührenverzeichnis erhoben (einzusehen unter Bekanntmachungen).