Geprüfte/-r Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

Inhalte

Gebäudeenergieberater/-in (HWK)



Als Gebäudeenergieberater/-in (HWK) sind Sie der kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Konzeption und Umsetzung von energieeffizienten Sanierungen, Modernisierung und Neubauten geht. Der erfolgreiche Abschluss zum Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist vom BAFA anerkannt und berechtigt Sie zur Eintragung in die dena-Liste als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes.

Steigende Energiepreise und eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen (z. B. aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz) zwingen Eigentümer von Immobilien und Bauträger dazu, sich intensiv mit dem Thema Energieeffizienz zu befassen. Dabei bedarf es besonderer Kompetenzen, um das Haus als System aus Gebäudehülle, Haustechnik und Verbrauchsgeräten zu verstehen und zu bewerten.

Hier kommen Gebäudeenergieberater/-innen zum Zuge: Sie erfüllen diese speziellen Anforderungen und können dadurch ihren Kunden individuelle Lösungen präsentieren, die alle technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie auch rechtliche Vorgaben berücksichtigen.

Der erfolgreiche Abschluss zum/ zur "Gebäudeenergieberater/-in (HWK)" ermöglicht gemäß GEG §88 (Gebäudeenergiegesetz, Nachfolge der EnEV) als Zweitqualifikation die Eintragung in die dena-Liste als Energieeffizient-Experte für Wohngebäude. Damit erfüllt er zusätzlich die Kriterien für die Förderprogramme zur Vor-Ort-Beratung (BAFA), wie auch die der KfW für die Fachplanung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und KfW-Einzelmaßnahmen (Einzelfallprüfung durch die zuständige Stelle).

Da der Lehrgang inhaltlich auf das GEG 2023 abgestimmt ist, ist mit dem erfolgreichen Abschluss auch die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude im Bestand gegeben.


Themen

1. Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen
1.1 Baustoffkunde
1.2 Baukonstruktion
1.3 Umweltschutz/ Baustoffrecycling
1.4 Kenntnisse über energetische Anforderungen an Wohn-/Nichtwohngebäude und das
Bauordnungsrecht, insbesondere den Mindestwärmeschutz. Durchführung der
Nachweise und Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs


2. Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen
2.1 Grundlagen sommerlicher Wärmeschutz /Behaglichkeit
2.2 Wärmeschutz
2.3 Feuchteschutz
2.4 Schallschutz
2.5 Brandschutz
2.6 Wärmebrücken in Neubau und Bestand

3. Technische Anlagen bewerten und auswählen für Wohngebäude
3.1 Energie- und Umwelttechnik
3.2 Anlagentechnik - Heizung
3.3 Anlagentechnik - Raumlufttechnik
3.4 Anlagentechnik - Beleuchtung/ Elektrotechnik
3.5 Anlagentechnik - Erneuerbare Energien
3.6 Berechnung nach DINV18599 und DIN 4701-10
3.7 Wärme-und Kälteerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien

4. Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden für Wohngebäude
4.1 Anforderungen und Nachweise, rechtliche Grundlagen (insbesondere EnEV und GEG)
4.2 Luftdichtheit, Wärmebrück
4.3 Anwendungs- und Umsetzungsfragen
4.4 Luftdichtheitsmessung mit Blower-Door und Thermographie

5. Modernisierungen planen
5.1 Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden
5.2 Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen durchführen
5.3 Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln, berechnen und darstellen
5.4 Kosten/Nutzenrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme aufstellen
5.5 Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen
5.6 Sanierung denkmalgeschützter Gebäude planen und umsetzen
5.7 Ausschreibungen erstellen und vergeben und eine Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung durchführen

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk bestanden hat.
(2) Abweichend von (1) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen (§ 42 b HWO).
(4) Abweichend von (1) kann zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, wer die Voraussetzungen nach GEG § 88 erfüllt.

Für die Fortbildungsprüfung sind nach § 2 Abs. 1 die nachstehenden Handwerksmeister zugelassen:
- Dachdeckermeister/in
- Elektrotechnikermeister/in
- Estrichlegermeister/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
- Glasermeister/in
- Installateur- und Heizungsbauermeister/in
- Kälteanlagenbauermeister/in
- Klempnermeister/in
- Maler- und Lackierermeister/in
- Maurer- und Betonbauermeister/in
- Metallbauermeister/in
- Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
- Parkettlegermeister/in
- Raumausstattermeister/in
- Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in
- Schornsteinfegermeister/in
- Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
- Stuckateurmeister/in
- Tischlermeister/in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliermeister/in
- Zimmerermeister/in

Abschluss

Zertifizierte*r "Gebäudeenergieberater*in (HWK)"
Öffentlich-rechtlich anerkanntes Fortbildungsprüfungszeugnis

Gebühren

Kursgebühren: 2.200,00 €
Prüfungsgebühr: 250,00 €
Software: ca. 85,00 € (Schülerangebot der Fa. Hottgenroth)
zzgl. ggf. Anschaffung Laptop


Zeiten

Freitag: 16:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Der Lehrgang hat 240 Unterrichtseinheiten (UE), davon finden 40 UE online statt.

Hinweise

Um als Energie-Effizienz-Experte für Nichtwohngebäude von der dena/BAFA anerkannt zu werden, haben Sie die Möglichkeit, einen „Aufbaukurs Nichtwohngebäude (80UE)“ im Anschluss zu absolvieren. Den Kurs finden Sie unter https://www.hwk.de/seminar/geb-nwg/

Der Lehrgang wird von der Landesarchitektenkammer RLP als Fortbildung anerkannt, Anerkennungsnummer F00338-yyyy-0001

Fördermöglichkeiten

Der Lehrgang wird von der Landesarchitektenkammer RLP als Fortbildung anerkannt, Anerkennungsnummer F00338-YYYY-0001

Die nächsten Termine sind bereits in Planung.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Ansprechpartner für diesen Kurs.

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs


Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Telefon 06131 9992-517
c.galle@hwk.de

Ansprechpartner/in


Berufsbildungszentrum 1
Fachbereich Weiterbildung


Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Telefon 06131-9992-515
Fax 06131-9992-519
seminare@hwk.de


Downloads

Schuldübernahme

Teilnahmebedingungen

Widerrufsformular

Zulassungsantrag

Antrag Befreiung

Kursinformation als PDF

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.