Meistervorbereitung - Friseure Teil I und II (Vollzeit)

Inhalte

Teil I – Fachpraxis:

1. Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
2. Praxis Projektarbeit
3. Fachgespräch
4. Situationsaufgaben:
- Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
- Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
- Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
- Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
- Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
- Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
- Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
- Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung

Teil II – Fachtheorie:

Bereich 1 | Gestaltung und Technik
1. Kundenberatung
2. Haar- und Hautbeurteilung
3. Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
4. Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
5. Entwerfen von Frisuren und Make up
6. Formenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
7. Farbenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
8. Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
9. Theorie der Haarschneidetechniken
10. Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
11. Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
12. Hautkosmetische Behandlungen
13. Dekorative Kosmetik des Gesichts und der
Nägel
14. Produkte zur Hautpflege, Nagelpflege und
dekorativen Gestaltung
15. Bewertung und Beurteilung von Haarersatz

Bereich 2 | Salonmanagement
1. Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
2. Entwicklung Salonkonzept
3. Unternehmenskonzept
4. Ausstattung
5. Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
6. Friseurhandwerksbezogene Kosten- und
Leistungsrechnung
7. Planung Betriebsablauf
8. Personalführungskonzepte
9. Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
10. Informations- und Kommunikationssysteme

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung zugelassen wird:


  • wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
  • wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.


Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Friseur-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Friseur-Handwerk)

Gebühren

Kursgebühr:
4.100,00 €
Weitere Kosten:


  • Zulassungsgebühren: 50,00 €
  • Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
  • Übungsköpfe: ca. 420,00€-550,00 €

  • Kursmaterialanschaffungskosten abhängig vom pers. Equipment
  • Materialkosten Prüfung: abhängig vom indiv. Meisterprojekt*

Prüfungsgebühr

Teil I+II: 800,00 €

Zeiten

montags bis sonntags, 08:30-16:30 Uhr
pro Woche ein variabler unterrichtsfreier Tag, welcher sich aus der Stundenplanung ergibt

Hinweise

Kursablauf:
Rechtzeitig vor Kursbeginn findet eine ausführliche Vorbesprechung statt.

*Informationen zu den Prüfungsanforderungen erhalten Sie von der Fachabteilung Prüfungswesen: 06131 9992-389

Unser Tipp

Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.



24.06.2024 — 24.08.2024

( Anmeldeschluss: 20.05.2024 )


Robert-Bosch-Str. 8
55129 Mainz-Hechtsheim

Seminardauer

430 Stunden

Gebühr

4100,00 EURO

Teilnehmer

Max. 12 Teilnehmer

Zeiten

i.d.R. Mo-Fr: 08:00-16:00 Uhr, evtl. auch Sonntags

Kursnummer

14

Kurstyp

Vollzeit

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs


Robert-Koch-Straße 7
55129 Mainz
Telefon 06131 9992-512
Fax 06131 9992-519
k.dietrich@hwk.de


24.06.2024 — 24.08.2024

( Anmeldeschluss: 20.05.2024 )


Robert-Bosch-Str. 8
55129 Mainz-Hechtsheim

Ansprechpartner/in


Berufsbildungszentrum 1
Fachbereich Weiterbildung


Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Telefon 06131-9992-515
Fax 06131-9992-519
seminare@hwk.de


Downloads

Schuldübernahme

Teilnahmebedingungen

Widerrufsformular

Zulassungsantrag

Antrag Befreiung

Kursinformation als PDF


24.06.2024 — 24.08.2024
Max. 12 Teilnehmer
Es gibt noch freie Plätze
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